Was darf ein Mieter im Garten – Rechte und Pflichten

Immer mehr Mieter schätzen es, mitten in der Stadt ein grünes Fleckchen Erde ihr Eigen zu nennen. Auch kleine Balkone werden immer häufiger aktiv genutzt und begrünt. Jedoch bewegt sich die Nutzung von Gartenanlagen und Balkonen nicht immer im rechtlichen Rahmen und es kann schnell zum Streitfall zwischen Mieter, Vermieter und angrenzenden Nachbarn kommen. Teilweise sind die Probleme darin begründet, dass die rechtliche Situation im Vorhinein nicht genau geklärt wurde. Was sollte man bezüglich Mietrecht also wissen?

Wo liegt das Nutzungsrecht?

Grundsätzlich ist ein Balkon und ein kleiner Garten Teil der Wohnung und der Mieter darf diesen so nutzen, wie er will. Etwas anders liegt die rechtliche Situation bei einem Garten bzw. einer Grünanlage, die von allen Parteien genutzt werden darf. Hier lautet die oberste Devise, auf andere Rücksicht zu nehmen.

Die Anlage darf beispielsweise nicht verschmutzt werden. Eine gemeinschaftliche Nutzung wird zudem häufig in der Hausordnung geregelt, der natürlich Folge zu leisten ist. Gleiches gilt auch für direkt zur Wohnung gehörende Balkone und Gärten.

Sind spezielle Punkte wie etwa das Anbringen einer Satellitenschüssel in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag speziell geregelt, gilt es, diesen Folge zu leisten. Wer sich nicht daran hält, muss nicht nur mit dem Ärger der Nachbarn rechnen, es kann im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Zudem muss der Mieter mit Kosten für einen eventuellen Rückbau nach der widerrechtlichen Nutzung rechnen. Natürlich sind alle erlaubten Veränderungen nach dem Auslaufen des Mietvertrages ebenfalls wieder zurück zubauen und beispielsweise gebohrte Löcher für Blumenkästen am Balkon wieder zu spachteln bzw. das Ganze neu zu streichen.

Was ist erlaubt und was ist verboten?

Mieter haben sehr viele Freiheiten im Bezug auf die Gestaltung und Nutzung ihres Balkons und der zur Wohnung gehörenden Gartenanlage, solange sie nicht durch die Hausordnung eingeschränkt werden. Der wichtigste Punkt, der gerade in lauen Sommernächten gerne übersehen wird, ist die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. Daran führt kein Weg vorbei und gerade auf dem Balkon oder im Garten, sollte man bedenken, dass sich der Schall besser ausbreiten kann und nicht nur die unmittelbare Nachbarschaft gestört wird.

Bei der Gestaltung der Balkone darf das Mauerwerk bzw. die äußere Fassade nicht beschädigt werden. Montierte Gegenstände wie Satellitenanlagen oder Markisen dürfen das Erscheinungsbild nicht maßgeblich beeinträchtigen und es ist gegebenenfalls mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Im Bezug auf die Begrünung hat der Mieter die freie Auswahl. Jedoch sollten die Blumen nicht über den eigenen Balkon hinaus wachsen und sich womöglich bis zum Nachbarn ausbreiten.

Was diese jedoch zu dulden haben, sind gelegentlich abfallende Blüten beispielsweise von Blumen in Balkonkästen oder dass beim Gießen ein paar Tropfen einen darunter liegenden Balkon treffen. Dies darf allerdings nicht soweit gehen, dass der darunter liegende Balkon übermäßige Nässe abbekommt. Zudem sind die Pflanzen soweit im Zaum zu halten, dass sie die Anlagen von Nachbarn nicht verschmutzen und nicht dauerhaft beschatten.

Ein Problem, vor allem bei gesundheitsbewussten Nachbarn, sind rauchende Mieter. Grundsätzlich ist das Rauchen auf Balkonen nicht verboten. Bei Problemen sollte man sich aber mit den Nachbarn einigen und statt auf dem Balkon zu rauchen vielleicht auch mal vor die Tür gehen. Reden hilft nicht selten auch beim nächtlichen Abbrennen von Kerzen oder der Nutzung einer LED Lichterkette.

Streitthema: Grillen

Des Deutschen liebstes Hobby ist das Grillen. Ebenso gerne kommt es deswegen zum Streit mit Nachbarn. Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon und im Garten erlaubt, außer es ist in der Hausordnung anders geregelt und es gibt beispielsweise einen Grillplatz, der von allen Bewohnern genutzt werden kann. Obwohl das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, herrscht hier doch eine gewisse Grauzone.

In mehreren Gerichtsurteilen wurde das Grillen teilweise sogar gänzlich untersagt oder auf ein Maximum pro Jahr reduziert bzw. an spezielle Anlässe wie Geburtstage gekoppelt. Eine sehr einfache Lösung, um Probleme zu umgehen, ist, seine Nachbarn bei größeren Grill-Partys zu informieren, an ihr Verständnis appelliert und sie vielleicht sogar einlädt.

Fazit: Zwischen Recht und Moral

Nicht alles, was das Gesetzt erlaubt, ist immer moralisch vertretbar. Gerade bei größeren Wohnanlagen sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, denn schließlich erwartet man von diesen im Gegenzug die gleiche Rücksicht. Bei Problemen sollte man nicht gleich den Vermieter kontaktieren oder den Nachbarn bei Störungen die Polizei schicken. Es ist immer sinnvoller, Konflikte erst mit Gesprächen zu klären, bevor es zu einem Eklat kommt, der womöglich vor Gericht endet und mit hohen Kosten verbunden sein kann.

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